Donnerstag, 03. April 2025
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Vorbeugender Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz ist eine der wichtigsten Säulen einer gut funktionierenden Brandbekämpfung. Dieses Sachgebiet, welches sicherlich eines der schwierigsten im gesamten Feuerwehrwesen darstellt, ist als Vorbereitung für einen eventuellen Feuerwehreinsatz, für die Sicherheit von Personen und natürlich der eigenen Einsatzkräfte, von großer Bedeutung.

Sachbearbeiter:
BRHarald HOFBAUER

Löschwasser, Sonderlöschmittel, Aufstellflächen und die Anleitermöglichkeit für Feuerwehrfahrzeuge, Brandschutzpläne, Rauchabzugsanlagen, Brandmeldeanlagen sowie selbsttätige Löschanlagen sind nur einige Punkte die vom Sachgebiet "Vorbeugender Brandschutz" begutachtet bzw. vorgeschrieben werden.
Grundsätzlich versteht man unter dem Begriff des „Vorbeugenden Brandschutzes“ alle Maßnahmen zu ergreifen die dazu dienen, den Ausbruch eines Schadensfeuers zu verhindern und gegebenenfalls die Gefahren und Folgen eines Brandes wirksam einzugrenzen.

Aufgegliedert wird der vorbeugende Brandschutz in drei Säulen:

Baulicher Brandschutz:

Hierbei wird darauf geachtet, dass nur ausgewählte Baustoffe verwendet werden, womit dann sogenannte „Brandabschnitte“ hergestellt werden.Somit ist zum Beispiel sichergestellt das bei einem Brandausbruch „nur Teilbereiche“ eines Objektes vom Brand zerstört werden (der Betrieb kann weitergeführt werden).

Anlagentechnischer Brandschutz:

Hierbei wird ein Betrieb mit technischem Equipment wie Brandmeldeanlagen, welche für die Früherkennung eines Brandes verantwortlich sind, ausgestattet. Auch RWA (Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) oder Selbstschließanlagen für Brandschutzabschlüsse oder einfach nur tragbare Handfeuerlöscher u.dgl. kommen hier zum Einsatz.

Betriebs-Brandschutz:

Hier werden organisatorische Maßnahmen innerhalb eines Betriebes getroffen, um bei einem Brandausbruch den Schaden so gut wie möglich abzuwenden. Diese Aufgaben werden meistens von einem sog. “Brandschutzbeauftragten“ übernommen. Beispiele hierfür sind die Wartungen bzw. Revisionen der technischen und baulichen Einrichtungen (BMA, RWA, Handfeuerlöscher, Brandschutztüren, etc.). Aber auch das Erstellen einer Brandschutzordnung oder das Schulen der Mitarbeiter in „erster Löschhilfe“ sowie das Abhalten regelmäßiger Räumungsübungen fallen unter diese Gliederung.